Tariföffnungsklausel. — Tarif|öffnungsklausel. Nach §§ 3 und 4 Tarifvertragsgesetz (TVG) gelten im Falle der Tarifbindung die Tarifverträge mit unmittelbarer und zwingender Wirkung. Abweichende Regelungen sind nur zulässig, soweit sie durch den Tarifvertrag gestattet… … Universal-Lexikon
Öffnungsklausel — ⇡ Tariföffnungsklausel, ⇡ Krankenkassenwahlrecht … Lexikon der Economics
Betriebliche Altersversorgung — Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Die betriebliche Altersversorgung gehört zur… … Deutsch Wikipedia
Tarifvertrag — Ta|rif|ver|trag 〈m. 1u〉 schriftl. Vereinbarung zw. Gewerkschaft u. Arbeitgeber od. Arbeitgeberverband über die Arbeitsbedingungen zw. Arbeitgeber u. nehmer bezüglich des Tarifs * * * Ta|rif|ver|trag, der: Vertrag zwischen Arbeitgeber[n] u.… … Universal-Lexikon
Öffnungsklausel — Ọ̈ff|nungs|klau|sel, die (Rechtsspr.): Klausel, nach der von bestimmten tarifvertraglichen Regelungen [zum Nachteil der Arbeitnehmer] abgewichen werden darf: durch eine Ö. soll die wirtschaftliche Lage des einzelnen Betriebes besser… … Universal-Lexikon
betriebliches Bündnis für Arbeit — Bezeichnung für Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene über den Erhalt von Arbeitsplätzen durch Entgeltverzicht, Arbeitszeitverlängerung oder Flexibilisierung. Ist der Arbeitgeber an einen ⇡ Flächentarifvertrag gebunden können dessen Normen nur… … Lexikon der Economics
Günstigkeitsprinzip — Begriff des ⇡ Arbeitsrechts. 1. Nach dem G. kann von den Normen eines ⇡ Tarifvertrages (Mindestbedingungen) lediglich zu Gunsten des Arbeitnehmers durch Einzelvertrag oder ⇡ Betriebsvereinbarung abgewichen werden, es sei denn, eine… … Lexikon der Economics